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Tarife und Kosten Amtshandlungen

Für die amtliche Tätigkeit des Gerichtsvollziehers, für die er  zuständig ist, werden Kosten laut der verordnung Tarife Amtshandlungen Gerichtsvollzieher (BTAG) erhoben.
Die  Tarife der Amtshandlungen der Gerichtsvollzieher sind beschrieben in Die BTAG wird jährlich durch das Justiz Ministerium indexiert.

Der Auftraggeber ist zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtet, der die voraussichtlich entstehenden Kosten deckt.
In den meisten Fällen genügt einen Kostenvorschuss in höhe von € 350,00. Die Durchführung des Auftrags kann von der Zahlung des Vorschusses abhängig gemacht werden.

Die amtlichen Kosten werden dem Schuldner in Rechnung gestellt. Wenn die amtlichen Kosten nicht vom Schuldner beigetrieben werden können, haftet der Auftraggeber für diese Kosten

Die Preise der Amthandlungen können der Kostenaufstellung entnehmen.

Hier Kostenaufstellung 2012 herunterladen


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