Tarife und Kosten Amtshandlungen
Für die amtliche Tätigkeit des Gerichtsvollziehers, für die er zuständig
ist, werden Kosten laut der verordnung Tarife Amtshandlungen Gerichtsvollzieher (BTAG)
erhoben.
Die Tarife der Amtshandlungen der Gerichtsvollzieher sind beschrieben
in Die BTAG wird jährlich durch das Justiz Ministerium indexiert.
Der Auftraggeber ist zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtet, der die
voraussichtlich entstehenden Kosten deckt.
In den meisten Fällen genügt einen Kostenvorschuss in höhe von € 350,00.
Die Durchführung des Auftrags kann von der Zahlung des Vorschusses abhängig
gemacht werden.
Die amtlichen Kosten werden dem Schuldner in Rechnung gestellt. Wenn die
amtlichen Kosten nicht vom Schuldner beigetrieben werden können, haftet
der Auftraggeber für diese Kosten
Die Preise der Amthandlungen können der Kostenaufstellung entnehmen.
Hier Kostenaufstellung 2012 herunterladen
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