Berufsverband:
Alle in den Niederlanden tätigen Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieheranwärter
sind kraft Gesetzes Mitglieder des Berufsverbandes der Gerichtsvollzieher
(Koninklijke
Beroepsorganisatie van Gerechtsdeurwaarders oder KBvG).
Der Berufsverband kam durch das Niederländische Gerichtsvollziehergesetz vom
15. Juli 2001 zu Stande. Das Gesetz hat die KBvG, mit der Aufgabe betreut,
gute berufliche Praktiken innerhalb der Berufsgruppe zu fördern.
Er gewährleistet vor allem die ordnungsgemäße Amtsausübung der Gerichtsvollzieher
und fördert die berufliche Kompetenz seiner Mitglieder. Er kann seinen
Mitgliedern in diesen Bereichen Pflichten und Vorschriften auferlegen.
Über Disziplinarmaßnahmen entscheidet eine landesweite Disziplinarkammer,
gegen deren Beschlüsse Rechtsmittel beim Gerichtshof in Amsterdam eingelegt
werden kann.
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